Konsum und nachhaltige Beschaffung

Kontakt

Saubere Fahrzeuge Gesetz – erste Meldung

Das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz ist ein Bundesgesetz, mit dem eine Richtlinie der Europäischen Union („Clean Vehicles Directive“) umgesetzt wird. Es legt für öffentliche Beschaffungen bzw. den Einsatz von Straßenfahrzeugen im Oberschwellenbereich bestimmte Mindestquote an umweltschonenden, „sauberen“ Straßenfahrzeugen fest und regelt diesbezügliche Berichtspflichten.

E-Fahrzeuge Land-Niederösterreich, Gruppe Straße, Abt.ST2

E-Fahrzeuge der Landesflotte

Quelle: © Land Niederösterreich, Gruppe Straße

Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sind nach dem Gesetz verpflichtet, einen Mindestanteil an sauberen Fahrzeugen bei ihren Beschaffungen zu erreichen. Die Mindestanteile sind innerhalb fünfjähriger Bezugszeiträume (3.8.2021-31.12.2025; 2026-2030; usf.) zu erreichen.

Das Land Niederösterreich hat zur reibungslosen Abwicklung der Meldungen Webinare angeboten und eine Web-Eingabemaske bereitgestellt.

14 Dienststellen und 14 Gemeinden waren im Land Niederösterreich nach dem Umfang ihrer Fahrzeugbeschaffungen in der ersten Berichtsperiode berichtspflichtig.

Im Bereich der kleinen Nutzfahrzeuge und PKW wurden im Berichtzeitraum 144 Fahrzeuge angeschafft, davon waren 74% saubere Fahrzeuge.

Im Bereich der Busse wurden insgesamt 5 Busse angeschafft, die allesamt mit Biokraftstoffen betrieben werden.

Kontakt:

Land Niederösterreich
Abteilung Umwelt- u. Energiewirtschaft (RU3)
Landhausplatz 1, Haus 16, 4. Stock, Zi. 16.410, 3109 St. Pölten
Telefon: +43 (0)2742 / 9005 – 14352, Mail: post.ru3@noel.gv.at.

Downloads

PDF

blicke 2025 – das Magazin zum digitalen Umweltbericht des Landes NÖ (6,5MB)

PDF

Energie in Niederösterreich: Statusbericht 2025 (640kB)

PDF

NÖ Klima- und Energieprogramm 2030: Statusbericht 2025 (3,2MB)

PDF

SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (PDF-Datei)

CSV

SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (CSV-Datei)

ÜberArchiv & BestellungImpressumDatenschutzBarrierefreiheitKontakt
nach oben
Emas Logo

© 2022 Amt der NÖ Landesregierung