Wasser

Kontakt / Weiterführende Links

Land Niederösterreich stärkt Hochwasserschutz: 2/3-Förderung für neue Sonderkatastrophenschutzpläne

Die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4) des Amtes der NÖ Landesregierung informiert über die Möglichkeit einer umfassenden Förderung bei der Erstellung moderner „Sonderkatastrophenschutzpläne Hochwasser". Das Land übernimmt dabei zwei Drittel (~67 %) der Kosten aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds.

Sonderkatastrophenpläne-Hochwasser.

Sonderkatastrophenpläne-Hochwasser

Quelle: © Land Niederösterreich, Gruppe-WA

Um die Gemeinden Niederösterreichs bestmöglich auf extreme Wetterlagen wie Hochwasser und Hangwasser vorzubereiten, setzt das Land weiterhin stark auf präventive Planung.

Seit 2009 fördert das Land NÖ die Erstellung von Sonderkatastrophenschutzplänen. Basierend auf den Erfahrungen vergangener Hochwasserereignisse wurde der Musterplan nun erneut mit Fachleuten der Feuerwehr und der Wasserwirtschaft überarbeitet und aktualisiert (Stand März 2026). Ein wesentlicher Fokus liegt dabei nicht nur auf dem klassischen Fluss-Hochwasser, sondern auch explizit auf der Bedrohung durch Hangwasser, deren Vorlaufzeiten oft sehr kurz sind.

Der neue Sonderkatastrophenschutzplan umfasst je nach örtlichen Gegebenheiten verschiedene Teilpläne, darunter Übersichtspläne für Überflutungsflächen (bis HQ 300), Dammüberwachungspläne, Evakuierungspläne sowie Maßnahmen bei Verklausungen und Dammbrüchen.

Besonderes Augenmerk wird auf folgende Aspekte gelegt:

  • Schutz vulnerabler Gruppen: Berücksichtigung von Pflegeheimen, Schulen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
  • Kritische Infrastruktur: Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, Schutz von Energieanlagen und Gefahrengeneigten Betrieben
  • Digitale Unterstützung: Nutzung der Gefahrenzonenpläne und von Computersimulationen sowie GIS-Daten aus dem NÖ Geoshop zur präzisen Gefahrenanalyse.
  • Praxisnähe: Die Pläne werden durch Übungen aller lokalen Akteure (Feuerwehr, Gemeinde, BH etc.) validiert.

Förderbedingungen und Vorgehensweise
Die Förderung deckt sowohl externe Leistungen als auch Eigenleistungen der örtlichen Feuerwehren ab (Personalkosten gemäß Tarifordnung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes). Eigenleistungen der Gemeinden selbst sind hingegen nicht förderfähig.

Der Prozess bis zur Fertigstellung gliedert sich in zehn Schritte, beginnend mit der Kontaktaufnahme zur Abteilung IVW4 zur Übergabe des Musterplans und Förderantragsformulars. Nach der Auftragsvergabe erfolgt die Erstellung des Projektes durch qualifizierte Ziviltechniker, unterstützt durch Schulungen seitens des Landes. Bevor der Plan endgültig genehmigt wird, muss eine gemeinsame Übung durchgeführt werden, um die Tauglichkeit der Maßnahmen unter realen Bedingungen zu überprüfen.

Ablauf und Kontakt
Um einen unbürokratischen Projektverlauf zu gewährleisten, bittet das Land die Antragsteller um persönliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Fachabteilung.

 

Kontakt:

Land Niederösterreich
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4)
Langenlebarnerstraße 106
3430 Tulln
Tel.: +43 2742 9005 13352
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at

Downloads

PDF

blicke 2025 – das Magazin zum digitalen Umweltbericht des Landes NÖ (6,5MB)

PDF

Energie in Niederösterreich: Statusbericht 2025 (640kB)

PDF

NÖ Klima- und Energieprogramm 2030: Statusbericht 2025 (3,2MB)

PDF

SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (PDF-Datei)

CSV

SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (CSV-Datei)

ÜberArchiv & BestellungImpressumDatenschutzBarrierefreiheitKontakt
nach oben
Emas Logo

© 2022 Amt der NÖ Landesregierung