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Nutzung der Bauwerke als Stromerzeuger

Für die Energiewende werden einerseits sehr große Flächen an Photovoltaikanlagen benötigt und andererseits sind in Niederösterreich große Flächen mit Gebäuden und Bauwerken versiegelt, deren Dach- und Fassadenflächen Großteils ungenutzt sind.

Haus mit einer PV Anlage

Bauwerke als Stromerzeuger

Quelle: Haus-mit-PV-©-Steiner-2022

Damit durch neue Photovoltaikanlagen nicht noch zusätzlich große Bodenflächen versiegelt werden, ist es am sinnvollsten, PV-Anlagen auf Gebäuden anzubringen. Noch dazu kann damit ein Teil des erzeugten Stromes gleich direkt im Gebäude genutzt werden – somit werden die Stromnetze nicht übermäßig belastet.

Die Nutzung dieser Synergieeffekte wurde mit 1.7.2021 in Niederösterreich gesetzlich verpflichtend. Ab diesem Datum muss auf allen größeren Neubauten eine Photovoltaikanlage mit einer gewissen Leistung errichtet werden, oder zumindest sind die Dächer so bemessen, dass nachträglich jederzeit eine Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann. Mit dieser gesetzlichen Regelung wurde eine wesentliche Forderung des KEP 2030 umgesetzt.

Hubert Länger, Abt. BD4

Kontakt:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagentechnik (BD4), Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten, E-Mail: post.bd4@noel.gv.at, Tel: (02742) 9005-14443, Fax: (02742) 9005-14985

Downloads

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Energie in Niederösterreich: Statusbericht 2023 (PDF, 650kB)

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NÖ Klima- und Energieprogramm 2030: Statusbericht 2023 (PDF, 2,4MB)

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SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (PDF)

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SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (CSV)

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