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Das Pflichtenheft „Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für NÖ Landesgebäude”

Das Pflichtenheft ist das Standardwerk für nachhaltiges öffentliches Bauen und Sanieren im Land Niederösterreich.

Von den Vorgaben sind Neubau- und Sanierungsprojekte betroffen, mit konkreten Maßnahmen für Planung und Errichtung. Inhaltlich wurde der Schwerpunkt vor allem auf technische Formulierungen gelegt um eine Präzisierung der fachlichen Inhalte zwischen den Auftragnehmern und den betroffenen Abteilungen des Landes zu erreichen. Weiters wurden Maßnahmen für den Betrieb und die Instandhaltung definiert, woraus ein effizienter Umgang mit Energie und eine ressourcenoptimierte Beschaffung resultieren soll.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Umsetzung der Projekte in Richtung Passivhaus- und Niedrig-Energiehaus-Qualität
  • Reduktion des Primärenergiebedarfes unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes Heizwärmebedarf vs. Haustechnikaufwand – im Speziellen elektrischer Energie, gerade bei Nichtwohngebäuden
  • Vermeidung sommerlicher Überwärmung
  • Forcierung von alternativer Energieträger und primärer Energieeinsatz von Biomasse
  • zur Objektbeheizung und Warmwasserbereitung
  • Reduktion des allgemeinen Bedarfes an elektrischer Energie
  • Anforderungen für den Einsatz ökologischer Baustoffe
  • Forcierung der Thematik Nachhaltigkeit inklusive Lebenszyklusanalyse
  • Mit den Themenschwerpunkten des Pflichtenheftes versucht das Land NÖ als Liegenschaftseigentümer im eigenen Wirkungsbereich mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die Neuauflage des Pflichtenheftes in der Version 4.0 wurde an die letzten Entwicklungen der EU-Gebäuderichtline EPBD und des NÖ Klima- und Energiefahrplans 2020 bis 2030 angepasst. Mit Inkrafttreten der Novellierung der NÖ Bauordnung und NÖ Bautechnikverordnung ab 01.Juli 2021 und der damit verbundenen Übernahme der OIB-Richtlinie 6, 2019 ergab sich eine weitere Notwendigkeit zur Aktualisierung.

Hierbei darf im speziellen auf den Punkt 9.7.7 Photovoltaik hingewiesen werden, wo in Abstimmung mit der Baudirektion eine Korrektur der Anwendung zum § 66 a (2) NÖ BO 2014 (Errichtung von PV-Anlagen bei Neu- und Zubauten in Abhängigkeit des außeninduzierten Kühlbedarfs) vorgenommen wurde.

Das Cover des Pflichtenheftes Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Landesgebäude 4.0.

Pflichtenheft Landesgebäude 4.0, 2021

Quelle: © Amt der NÖ Landesregierung, Abt.RU3

Kontakt:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- u. Energiewirtschaft, Sachgebiet Energie und Klima, Landhausplatz 1, Haus 16, 5. Stock, Zi. 16.504, 3109 St. Pölten, Telefon: +43 (0)2742 / 9005 – 14784, Mobil: +43 (0)676 / 81214784, Mail: post.ru3@noel.gv.at

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Energie in Niederösterreich: Statusbericht 2023 (PDF, 650kB)

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NÖ Klima- und Energieprogramm 2030: Statusbericht 2023 (PDF, 2,4MB)

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SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (PDF)

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SDG Indikatorenset auf Bundeslandebene NÖ (CSV)

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