Mobiles Arbeiten im Land
Eine Folge der Corona Pandemie war die weitgehende Einführung Mobilen Arbeitens in den Regelbetrieb der Niederösterreichischen Verwaltung.
Landhaus St.Pölten
Quelle: © mostviertel.at
Im Zuge der Dezentralisierungsoffensive des Landes wurden zahlreiche Telearbeitsplätze geschaffen und mit einem Erlass im Frühjahr 2022 die dauerhafte Einführung von Strukturen für ein Mobiles Arbeiten gelegt.
All die in den letzten beiden Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen konnten in die Gestaltung des neuen Erlasses für ein Mobiles Arbeiten aufgenommen werden. Der Erlass stellt eine echte und dauerhafte Neuausrichtung des NÖ Landesdienstes dar. Möglich wurde das durch technisches Nachrüsten (IT) und aus dem erzwungenermaßen größten „IT Feldversuch“ der NÖ Landesverwaltung.
Hauptursache für die Einführung von flächendeckenden Mobilen Arbeitsstrukturen war die Corona Pandemie, doch die Wirkungen dieser Maßnahme strahlen auf viele weitere Bereiche aus. So führt diese Regelung zu mehr Attraktivität des NÖ Landesdienstes, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Klimaschutz im Land.
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung, Bürgerbüro Landhaus St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4 EG, (Landhausboulevard ), 3109 St. Pölten, E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at, 02742/9005-9005